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Winterdienst

Streugut für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen nach.

Aber auch die Bürger sind gemäß der „Satzung über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“ in die Pflicht genommen. Auf Gehwegen obliegt den anliegenden Grundstückseigentümern die komplette Winterwartung, die das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte umfasst. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr hergestellt sein und muss tagsüber jeweils bis 20:30 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Die EBU stellen auf allen Recyclinghöfen Split für Bürgerinnen und Bürger zum Bestreuen von Gehwegen zur Verfügung. Das Streugut kann zu den Öffnungszeiten bis zu einer Menge von maximal einem Eimer (10 Liter) abgeholt werden.

Leider lockt beim Kampf gegen die weißen Massen noch immer der bequeme Griff mit der Hand in den Salzkübel. Der städtische Winterdienst hat die Anweisung, mit Streusalz so sparsam wie möglich umzugehen.

Machen und helfen auch Sie mit zum Schutz unserer Umwelt und verzichten Sie auf Streusalz, denn das Salz

schadet Bäumen und anderen Pflanzen

beeinträchtigt über das Grundwasser die Trinkwasserqualität

zerfrisst Autobleche wie Bodenbeläge und kostet damit Ihr Geld

quält unsere vierbeinigen Haustiere

Verwenden Sie stattdessen abstumpfendes Streugut, wie Splitt, Asche, Sand, etc.