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Festsetzung der Grundsteuer

Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020

I. Festsetzung

Die Grundsteuer 2020 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz  in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2020.

II. Rechtsfolgen

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2020 zugegangen wäre.

III. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2020 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten, wie im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid im Feld „Raten Folgejahr“ angegeben, bei jährlicher Zahlweise zum 01.07.

Wenn ein SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt ist, wird die Stadtkasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Rechtsbehelf kann innerhalb eines Monats, nachdem diese Bekanntmachung im Internet der Stadt Ulm und den Mitteilungsblättern der Ortsverwaltungen veröffentlicht wurde, bei der Stadt Ulm, Zentrale Steuerung und Dienste, Donaustr. 5, 89073 Ulm, erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

V. Weitere Hinweise

Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden.

Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertreter/Vertreterin jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.

Das Einzugsverfahren (SEPA-Basislastschrift-Mandat) erleichtert die Zahlung. Bitte im SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) das Buchungszeichen angeben.

Ulm, 09.01.2020

Stadt Ulm – Zentrale Steuerung und Dienste