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Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")

Beschreibung

Online-Services:

Online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Sie warmblütige Tiere nur schlachten, wenn Sie sie vorher betäuben.

Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften darf Fleisch nur gegessen werden, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlenschnitt getötet wurde.
Für dieses betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle
Veterinäramt
Hausanschrift:
Steinbeisstraße 13
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2700+49 731 161 2700
Fax: +49 731 161 1621
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