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Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)

Beschreibung

Können Eltern in einer Not- oder Krisensituation ihre elterliche Verantwortung nicht mehr so wahrnehmen, dass das Wohl des Kindes gesichert ist, können sie die Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie beantragen.

Die Vollzeitpflege bietet viele Vorteile:

  • Das Kind profitiert vom stabilen Umfeld und einem familiären Alltag, in den es eingebunden ist.
  • Die leiblichen Eltern können sich während der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie auf sich und ihre Lebenssituation konzentrieren und daran arbeiten, dass ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind wieder möglich wird.

Ziel der Vollzeitpflege ist es, zunächst eine zeitlich befristete Hilfe zu bieten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie innerhalb eines für die kindliche Entwicklung vertretbaren Zeitraums möglich, ist auch eine dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie möglich.

Stimmt das Jugendamt der Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie zu, müssen in der Regel auch die Eltern dieser Entscheidung zustimmen. Nach Möglichkeit sollen die leiblichen Eltern das Sorgerecht für ihr Kind behalten. Das bedeutet, dass sie weiterhin wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, z.B. über seine schulische Ausbildung.

Die Pflegefamilie erhält vom Jugendamt Pflegegeld, um den notwendigen Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung zu decken.

Das Jugendamt orientiert sich bei seinen Entscheidungen immer am Wohle des Kindes. Dies betrifft auch die Frage nach den Kontakten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass die leiblichen Eltern während der Dauer des Pflegeverhältnisses ihr Kind zu vereinbarten Zeiten besuchen oder für einen bestimmten Zeitraum auch alleine für ihr Kind sorgen (z.B. am Wochenende).

Hinweis: Pflegefamilien werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Eignung hin überprüft und auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Zuständige Stelle
Sozialraum Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Sozialraum Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
Sozialraum Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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