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Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Terminvereinbarung bei den Buergerdiensten in der Olgastrasse 66 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden

Zuständige Stelle Formulare