Navigation und Service

Springe direkt zu:

Führerschein - nach Entziehung neu beantragen

Beschreibung

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Führerscheinstelle
Sattlergasse 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 3288+49 731 161 3288
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden