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Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Beschreibung

Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen?

In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.

Hinweis: Für Fälle, in denen Sie keine Genehmigung benötigen, kann Ihnen die Landwirtschaftsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen.

Zuständige Stelle
Untere Forst- und Landwirtschaftsbehörde
Hausanschrift:
Wichernstraße 10
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2382+49 731 161 2382
Fax: +49 731 161 3289
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