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Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Online Terminvereinbarung Auslaenderbehoerde

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

  • Gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Kann dienen als:
    • Befreiung von der Visumspflicht
      • für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
      • wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
    • Passersatz
      • für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
  • Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
  • Biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll
Zuständige Stelle
Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
Fax: +49 731 161 1616
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