Allgemeine Öffnungszeit
(Sowie nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30-12:00 Uhr
Di 08:30-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Mi 08:30-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Do 08:30-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Fr 08:00-12:00 Uhr
Unser Team ist mit der Umsetzung und Abwicklung von Grundstücksverträgen der Stadt Ulm betraut. Neben Kauf- und Erbbauverträgen sind dies auch Dienstbarkeiten für die Stadt Ulm. Sobald Sie sich bezüglich eines Kaufs, Verkaufs oder Erbbaurechts eines Grundstücks mit der Stadt Ulm einig sind, entwerfen wir mit dem Notariat den entsprechenden Vertragsentwurf für Sie und kümmern uns auch um die Abwicklung.
Bei Belastungen in Ihrem Grundbuch (nur bei Rechten für die Stadt Ulm) erteilen wir Auskunft an den Eigentümer, bewilligen ggf. die Löschung und sorgen für Neueinträge, wenn dies erforderlich wird.
Achtung:
Das Grundbuch selbst wird beim Amtsgericht Ulm, Grundbuchamt, geführt.
Bei Fragen zu Ihrem Grundbuch, z. B. wo Sie Ihr Grundbuch einsehen können oder wo Sie einen Grundbuchauszug erhalten bitten wir Sie, sich direkt an das Grundbuchamt zu wenden.
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